Informationen in den Bereichen Soziales und Integration
Arzneimittelversorgung und -zulassungen
Bislang gibt es keine konkreten Hinweise, dass als Folge des Brexit die Versorgung mit Arzneimitteln akut gefährden. Die Arzneimittelhersteller sind gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Versorgung sicherzustellen. Seit dem vollzogenen Brexit und dem Ablauf der vereinbarten Übergangszeit am 31.12.2020 hat das Vereinigte Königreich arzneimittelrechtlich den Status eines Drittstaates. Eine gegenseitige Anerkennung von Chargenfreigaben oder Zulassungsentscheidungen wurde nicht vereinbart. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Elterngeld
Das Bundesfamilienministerium informiert im Familienportal über die Auswirkungen des Brexit auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
Hinweis
Bei den vorstehenden Darstellungen handelt es sich um allgemein gehaltene und unverbindliche Ausführungen der Hessischen Landesregierung, die nicht zwangsläufig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden und nur die generelle Sichtweise sowie eigene Einschätzung der Ministerien wiedergeben. Diese Ausführungen dienen nicht der Beantwortung von einzelnen Fragen oder der Klärung von konkreten Sachverhalten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Ausführungen wird keine Gewähr und auch keine Haftung übernommen. Eine Beschreitung des Rechtsweges im Zusammenhang mit diesen Ausführungen ist ausgeschlossen.